Aktuelles

Schutzimpfung gegen COVID-19 in unserer Praxis
Wir führen Schutzimpfungen gegen COVID-19 mit dem BioNTech/Pfizer-Impfstoff (mRNA-Impfstoff) und dem AstraZeneca-Impfstoff (Vektorimpfstoff) in unserer Praxis durch. Angekündigt ist zunächst die Lieferung von wenigen Impfstoffdosen pro Woche. Aufgrund der geltenden Impfverordnung wird die Impfreihenfolge nach den Priorisierungsgruppen erfolgen. Sie bekommen von uns telefonisch kurzfristig einen Impftermin angeboten (ca. 7 Tage vor dem Termin) – Wir kontaktieren die Patienten!
Bitte rufen Sie uns nicht an, um einen Impftermin zu erhalten. Auf diesem Weg vergeben wir keine Impftermine.
Wie in den Impfzentren auch, werden Sie nicht einen Impfstoff wählen können. Wenn Sie die Impfung mit dem von uns angebotenen Impfstoff nicht wünschen, bekommt ihn ein anderer Patient und ihr Impftermin verfällt.
(Stand 14.04.2021)
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Bürgertestung auf SARS-CoV-2
Bürger haben 1 x wöchentlich Anspruch auf einen Antigen-Abstrich-Test. Wenn Sie einen kostenfreien Abstrich-Schnelltest wünschen, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin in unserer Praxis. Wir bemühen uns, den Abstrich ohne große Wartezeiten neben dem laufenden Sprechstundenbetrieb durchzuführen. Das Ergebnis einschließlich Bescheinigung erhalten Sie nach 15 Minuten.
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Schutzimpfung gegen COVID-19 in einem Impfzentrum:
Patienten/innen der ersten beiden Priorisierungsgruppen (also 70 Jahren und älter), können sich für die Corona-Schutzimpfung anmelden:
Telefonisch: 116 117 oder 0611 505 92 888
Online im Internet: https://impfterminservice.hessen.de
Telefonisch: 116 117 oder 0611 505 92 888
Online im Internet: https://impfterminservice.hessen.de
Die Impfaufklärung muss durch den Impfarzt im Impfzentrum erfolgen, erfolgt also nicht durch uns!
Mit der neuen Impfverordnung der Bundesregierung für Gesundheit vom 08.02.21 werden die Priorisierungsgruppen zunehmend wichtiger! Wann sich Patienten impfen lassen können, hängt unter anderem altersunabhängig von Vorerkrankungen, Diagnosen und Risikofaktoren für schwere Covid-Verläufe ab. Hierzu ist eine für Sie kostenfreie Bescheinigung über die Einstufung in eine Priorisierungsgruppe von uns Hausärzten notwendig. Das Land Hessen bzw. das Impfzentrum will damit die Impfreihenfolge von Patienten koordinieren. Wenn Sie eine Bescheinigung zur Einstufung in eine Priorisierungsgruppe benötigen oder wünschen, können Sie gerne einen Termin in unserer Sprechstunde vereinbaren.
Für das Impfzentrum sollten Sie sich bei uns einen Patientenausweis ausdrucken lassen, der Ihre Diagnosen bzw. Erkrankungen und den Medikationsplan enthält. Zu anderen Impfungen sollte ein Abstand von 2 Wochen eingehalten werden! Patienten/innen, die bereits nachweislich (Abstrich pos.) an Corona erkrankt waren, sollen laut RKI erst 6 Monate nach der Infektion geimpft werden. (Stand 31.03.2021)
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Atemwegssprechstunde:
Ein Mund-Nasen-Schutz muss in unserer Praxis generell von allen Patienten getragen werden.
Rufen Sie bitte an, wenn Sie an einem (fieberhaften) Atemwegsinfekt erkrankt sind. Sie bekommen einen Termin in unserer "Atemwegssprechstunde" (Montag, Dienstag und Donnerstag nachmittags ab 16.00 Uhr). Wir werden dann entscheiden, ob ein PCR-Abstrich-Test auf Corona erforderlich ist. Patienten mit anderen Erkrankungen werden in der Atemwegssprechstunde nur in Notfallsituationen behandelt!
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- Einen Medikamentenplan, Organspendeausweis oder Notfallpass können Sie sich selbst ausdrucken.
- Information zur neuen Herpes Zoster-Impfung (Gürtelrose) finden Sie hier >>
- Wann sollte ich mich gegen Masern impfen lassen? Info >>