Aktuelles
- Einen Vordruck für eine Patientenverfügung finden Sie hier >>
- Einen Medikationsplan, Organspendeausweis oder Notfallpass können Sie sich selbst ausdrucken.
- Wir können aber auch Ihre Notfalldaten mit Medikamentenplan digital auf Ihrer Krankenkassenkarte speichern.
Diese können dann nur von Arztpraxen oder Krankenhäusern ausgelesen werden.
- Wir können aber auch Ihre Notfalldaten mit Medikamentenplan digital auf Ihrer Krankenkassenkarte speichern.
- Informationen zur Herpes Zoster-Impfung (Gürtelrose) finden Sie hier >>
- Wann sollte ich mich gegen Masern impfen lassen? Info >>
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eRezept:
Wir haben unsere Praxis auf das neue eRezept umgestellt. Was bedeutet das für Sie?
In Zukunft werden wir zunehmend Medikamente nicht mehr auf dem gewohnten "Rosa-Formular" verordnen, sondern auf einem Papier-Ausdruck mit einem QR-Code, den sie in der Apotheke abgeben. Aber auch diesen Ausdruck brauchen Sie eigentlich nicht mehr, da Sie Ihr Medikament auch nur mit Vorlage Ihrer Krankenversicherungskarte in der Apotheke erhalten können, vorausgesetzt, Ihre Krankenversicherungskarte ist NFC-fähig. Die meisten Krankenkassenkarten sind dies bereits!
In Zukunft werden Sie also bei einer Verordnung kein Rezept mehr von uns erhalten. Wir verordnen Ihr Medikament, und Sie gehen einfach mit Ihrer Krankenversicherungskarte in die Apotheke Ihrer Wahl. Wenn Sie Ihre Krankenversicherungskarte am Anfang eines Quartales bei uns einlesen lassen, und Sie benötigen im laufenden Quartal ein Rezept für ein Dauermedikament, reicht somit eine Rezeptanforderung per Telefon.